Datenschutz
Datenschutz sind organisatorische und technische Maßnahmen gegen Missbrauch von Daten durch Organisationen

Datenschutz ist ein Begriff, der nicht einheitlich definiert und interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz verstanden als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung oder Schutz der Privatsphäre. Datenschutz steht für das grundgesetzlich abgesicherte Recht, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen.

Datenschutzbeauftragter

Die Aufgaben und die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ergeben sich aus Art. 37 bis 39 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Externer Datenschutzbeauftragter
Ein externer Datenschutzbeauftragter gewährleistet durch seine Erfahrung kompetente Unterstützung für das Unternehmen ohne teuere und zeitaufwendige Schulungen und Weiterbildungen eigener Mitarbeiter sowie die Festlegung, Einführung und Durchführung der betrieblich notwendigen, aber vor allem der angemessenen Maßnahmen für den Datenschutz.

Als Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter (extern) unterstützt Sie der entsprechende Mitarbeiter bei der

  • Hinwirkung auf die Projektierung der Umsetzung der DSGVO.
  • Unterstützung bei der Umsetzung und im laufenden Betrieb (Beratungsauftrag); Erläuterung und Präzisierung der gesetzlichen Anforderungen.
  • Beratung bzgl. Aufbau und Koordination eines Datenschutzmanagements.
  • Monitoring der Umsetzung der DSGVO.
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, der internen Vorschriften sowie der Funktionsfähigkeit des Datenschutzmanagements.

    • Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner - kurze Reaktionszeiten und hohe Flexibilität sind somit selbstverständlich.

      Ihre Vorteile
      • Hohe Fachkunde und Fachkompetenz
      • Synergien aus Mehrfachbestellungen in anderen Unternehmen
      • Keine Betriebsblindheit
      • Kein "Kündigungsschutz"
      • Kurzfristige Verfügbarkeit
      • Schwerpunktmäßig einsetzbar
      • Kalkulierbare Kosten
      • Höhere Akzeptanz bei Kunden und Mitarbeitern
      • Praxiserfahrung auch aus angrenzenden Fachgebieten
      • langjährige Expertise und detaillierte Kenntnisse

      Der externer Datenschutzbeauftragte (DSB) hat eine Vertrauensstellung in Ihrem Unternehmen. Einerseits ist er der Unternehmensleitung direkt unterstellt, andererseits hat er seine Tätigkeit als Dienstleistung in allen Ebenen des Unternehmens zu erbringen. Bei der Anwendung und Ausführung seiner Aufgaben ist er weisungsfrei, hat aber in allen Ebenen des Unternehmens nach Absprache ein fachliches Weisungsrecht.

      Der Datenschutzbeauftragte hat primär sicherzustellen, dass die Ausführungen der Datenschutzgesetze eingehalten werden. Datenschutz muss und kann nur gelebt werden wenn er als Prozess eingeführt und akzeptiert ist.

      Aus diesem Grunde ist eine Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter nur nach einem ausführlichen Vorgespräch und einer ersten Bestandsaufnahme möglich.

      Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Informationsgespräch.